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setzen sie ein zeichen und zeichnen sie produkte aus, die bewusst vegan sind. unsere kriterien:
vegan
vegan plus
das produkt und seine verpackung sind frei von tierlichen inhaltsstoffen, einschließlich aller zusammengesetzten und undeklarierten zutaten.

bei der herstellung werden keine tierlichen hilfsstoffe (z. b. mehlbehandlungsmittel, schmierstoffe, feuchthaltemittel) oder utensilien eingesetzt.

zugekaufte inhalts- bzw. hilfsstoffe sind frei von tierlichen stoffen bzw. wurden ohne tierliche stoffe hergestellt. der hersteller soll sich von jedem zulieferer für jeden inhalts- bzw. hilfsstoff eine entsprechende verbindliche unbedenklichkeitsbescheinigung
ausstellen lassen.

für diejenigen stoffe, für die keine bescheinigung vorliegt, muss der hersteller mindestens plausibel darlegen, dass der betreffende inhaltsstoff frei von tierlichen stoffen ist bzw. nicht mit tierlichen stoffen verarbeitet worden ist.

die zur herstellung, verarbeitung und verpackung des produktes verwendeten räume, utensilien und anlagen/maschinen werden ausschließlich zur herstellung von produkten der stufe »vegan+« eingesetzt. produkte, die im sinne der stufe »vegan« mit einem hinweis »kann spuren von [...] enthalten« versehen werden müssen, können nicht in diese stufe aufgenommen werden.
der hersteller erklärt, dass das produkt und seine verpackung frei von tierlichen inhaltsstoffen sind, einschließlich aller zusammengesetzten und undeklarierten zutaten. bei der herstellung werden keine tierlichen hilfsstoffe (z. b. mehlbehandlungsmittel, schmierstoffe, feuchthaltemittel) eingesetzt.

zugekaufte inhalts- bzw. hilfsstoffe müssen mindestens laut der gesetzlich vorgeschriebenen deklaration frei von tierlichen stoffen sein; der hersteller soll sich darüber hinaus beim jeweiligen lieferanten vergewissern, dass diese ebenfalls frei von undeklarierten tierlichen stoffen sind.

alle zur herstellung des veganen produktes verwendeten flächen, utensilien und maschinen sind vor der herstellung des produktes gründlich zu reinigen, um eine kontamination mit tierlichen substanzen durch andere mit derselben anlage hergestellten nichtveganen produkte möglichst zu verhindern.

im zweifelsfall deklariert der hersteller das produkt mit einem vermerk im sinne der eu-vorschriften zur deklaration allergieauslösender stoffe, wobei auch nichtallergene tierliche inhaltsstoffe entsprechend zu deklarieren sind (z. b. »kann spuren von milch enthalten«, »kann spuren von ei enthalten«, »kann
spuren von honig enthalten«, »kann spuren von fleischprodukten enthalten«).